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Praxisbesuch nach Aufhebung der Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie


Vom 1. Oktober 2022 und bis zum 7. April galt ein bestimmter Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen. Seit 8. April 2023 entfällt der Rechtsrahmen für diese Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b.


Das bedeutet für Ihren Praxisbesuch, dass ab dem 8. April das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch der Praxis nicht mehr nötig ist, außer Sie sollten Erkältungssymptome haben und Ihren Termin trotzdem wahrnehmen wollen.


Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Videobehandlung https://www.praxis-lebensraum.org/bookings-checkout/videobehandlung. Hier sind die Befugnisse allerdings seit Sommer 2022 wieder eingeschränkt, sodass dieses Angebot nur in abgesprochenen Fällen für einen Teil Ihrer Sitzungen möglich ist. Beispielsweise aufgrund einer bestehenden Coronainfektion. In diesen Fällen wird die Therapie über eine Onlineplattform mit Videodienstleistern (WebPrax) von zu Hause aus wahrgenommen. Dazu benötigen Sie nur ein internetfähiges Endgerät mit Videofunktion und Mikrofon (Smartphone, Tablet, Laptop). Näheres dazu erfahren Sie in der Therapiesitzung oder hier: https://webprax-f2f.de/faq .


Anforderungen für Patienten bei persönlichen Terminen:


  • keine mehr seit dem 8. April 2023


(COVID-19) Infektionsschutzmaßnahmen in der Praxis


  • Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln

  • Bereitstellen von Desinfektionsmittel

  • Anlassbezogenes tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (bei Erkältungssymptomen)

  • HEPA-13 Filter im Behandlungsraum (entfernen nachweislich 99,95 % der bis zu 0,1 Mikron kleinen Partikel aus der Luft.³ Auch Viren und Bakterien können vom HEPAH13Filter aus der Luft entfernt werden)

Ich freue mich, Sie unter diesen besonderen Gegebenheiten in meiner Praxis begrüßen zu dürfen! Bleiben Sie gesund!


Sascha Reiners (geb. Belkadi) und Stephanie Arnzen




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