Erstgespräch
Ein Kennenlernen, um gemeinsam die nächsten Schritte zu planen
Beschreibung
Das Erstgespräch oder die Sprechstunde ist eines von drei orientierenden Gesprächen, in denen eine Diagnose gestellt wird. Dabei können sich Therapeut und Patient kennenlernen, um gemeinsam eine Psychotherapie mit konkreten Zielen und möglichen Interventionen zu planen. Anforderungen für Patienten bei persönlichen Terminen: - 3-G-Regel (vollständiger Impfschutz gegen das Coronavirus oder negatives Antigen- oder PCR-Testergebnis oder Bescheinigung über Genesung) - Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (FFP2 oder OP-Maske) - Versichertenkarte der gesetzlichen Krankenkasse - Zahlungsabklärung mit der privaten Krankenkasse Während der Sprechstunde: - Testdiagnostik vor Ort - Anamnestisches Gespräch über Erkrankung und Biographie - Ableiten von Empfehlungen und Therapiezielen Bei Zustandekommen einer Therapie: - Therapievertrag - Zahlungsübereinkommen für Ausfallhonorare - Videosprechstunden-Einverständniserklärung Freiwillige Behandlung Um zu erfahren, was genau das Problem oder die Erkrankung ist wird ein „Anamnesegespräch“ durchgeführt. Ein Teil davon ist auch die "Psychodiagnostik", dabei werden Ihnen verschiedene Fragebögen ausgeteilt, welche Symptome abfragen. Daraus ergeben sich dann konkrete Handlungsanweisungen oder Therapieempfehlungen. Sollte bei Ihnen keine Therapie nötig sein, können gemeinsam alternative Behandlungsmöglichkeiten erörtert werden (z. B. Ergotherapie, betreutes Wohnen, Klinikaufenthalte). Alle Behandlungsempfehlungen, wie auch die Psychotherapie selbst sind freiwillig wahrzunehmen und können nicht verpflichtend ausgesprochen werden. Selbst und Fremdgefährdung Einzige Ausnahme ist die „Gefahr im Verzug“, bei der es um akute Lebensgefahr geht oder die Gefahr, dass jemand anderem etwas passiert. Hier muss der Therapeut (wie jeder andere Bürger) zum Schutz des Patienten handeln. Dabei ist die Abgrenzung zu Gedanken oder Plänen wichtig, die den Schaden anderer herbeiwünschen oder das Ende des eigenen Lebens betreffen. Diese sind, solange sie glaubhaft nicht in die Tat umgesetzt werden, Teil seelischen Leidens und ergeben verpflichtende Interventionen wie Klinikaufenthalte o.Ä., auch wenn diese dringend empfehlenswert sein können.
Umbuchung & Kündigung
Buchung von Einzel- und Gruppenterminen: Sollten Sie einen durch uns gebuchten und bestätigten Termin zur Diagnostik oder zum Erstgespräch haben bitten wir folgendes zu beachten: Die Kapazitäten dieser Termine sind aufgrund des hohen Bedarfes sehr eng. Sollten Sie aus unaufschiebbaren Gründen verhindert sein und den Termin auch nicht Online wahrnehmen können (nur in Ausnahmen möglich) gibt es bei Terminabsage folgendes zu beachten: Termine können bis zu 48h Werktags vorher verschoben oder abgesagt werden. Kurzfristige Terminverschiebungen oder Absagen innerhalb von 48h gehen mit einer Teilzahlung von 60% des vereinbarten Honorars einher. Bitte beachten Sie, dass bei einer Absage der nächste Patient in der Warteliste einen Termin erhält und wir uns vorbehalten Ihre Anfrage wieder an das Ende der Warteliste zu stellen um schnellstmöglich in der Warteliste weiterzuarbeiten. Wir danken Ihnen für Ihre Mitarbeit.
Kontaktangaben
In der Duis 78, 41068 Mönchengladbach, Deutschland
